Neuregelung bei Reitunterricht durch einen externen Reitlehrer
Da es hier Missverständnisse gegegeben hat, halten wir wie folgt fest:
Es ist natürlich gestattet, einen externen Reitlehrer mit auf die Reitanlage zu bringen, um von ihm/ihr Unterricht zu bekommen.
Folgende Punkte bitten wir, auch aus versicherungsrechtlichen Gründen, zu befolgen
- Beim erstmaligen Benutzen der Anlage in der Kombination externer Reitlehrer/Reitschüler muß im Voraus eine Reitlehrer-Haftpflichtversicherung einem Vorstandsmitglied vorgelegt werden. (am besten Kopie hinterlegen).
- In der Unterrichtszeit ist es nicht möglich, die Halle/Außenplatz für andere Nutzer zu sperren.
- Damit nicht mehrere Reitstunden gleichzeitig geplant werden, sollten die vorgesehenen Termine in den Reitanlagen-Nutzungsplan eingetragen werden.
So kann jeder dazu beitragen, daß die besten Trainingsbedingungen für alle bestehen.
- Die in der Vergangenheit zu zahlende Hallennutzungsgebühr für den Reitlehrer/in entfällt. Die Hallennutzungsgebühr für Nicht-Einsteller/Reiter besteht weiter.
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Hallenplan - Hallennutzung Fremdreiter
Oktober 2018 und bis auf weiteren
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Der Vormittag ist täglich zur freien Verfügung
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